![](../format/images/friedensgebet.jpg)
|
![Urlaub](../format/images/urlaub.png)
Haben Sie Ihren Chef schon um „urloup“ gebeten? Ganz bestimmt! Denn auf den
Urlaub freut man sich doch schon lange! Man muss aber eben vorher seinen
Vorgesetzten um „Erlaubnis“ bitten, damit man sich von der Arbeitsstelle
entfernen darf. Das war schon so, als man noch Althochdeutsch sprach und daher
stammt also das Wort Urlaub von Erlaubnis – urloup. In der Antike kannte man
zwar freie Tage, meist in Verbindung mit religiösen Festen, aber dass man eine
Freistellung von der Arbeit beantragen konnte, gab es nicht. Dass man den
eigenen Sklaven ruiniert, wenn man ihm nicht ausreichend Zeit für Erholung gibt,
erkannte man schon auch, aber erst im Zeitalter der Industrialisierung 1848
forderten Karl Marx und Friedrich Engels für die Fabrikarbeiter mehr Rechte und
freie Tage zur Erholung. Da verdiente man zwar nichts, aber man konnte mal
durchatmen ohne den Job zu verlieren. Die ersten drei bezahlten Urlaubstage pro
Jahr gab es 1903 im Tarifvertrag des Zentralverbandes deutscher Brauereiarbeiter
in Stuttgart und Thüringen. Im Bundesurlaubsgesetz von 1963 steht, dass jeder
Arbeiter 24 Tage Urlaubsanspruch hat. Da galt der Samstag aber noch als
Arbeitstag. 1895 hatte man schon die gesetzliche Sonntagsruhe für Arbeiter
eingeführt, nun wurde daraus ein ganzes Wochenende und der Urlaub wurde wieder
um vier Tage gekürzt auf 20. Heute gibt es laut Sächsischer Urlaubsverordnung im
Schnitt bei einer 5-Tage-Woche 28 Tage sogenannten Erholungsurlaub. Hinzukommen
aber noch elf Fest- und Feiertage in Sachsen. Es sind also erkämpfte und
kostbare Tage und im Sommer fragen wohl die meisten von uns um „urloup“. Dabei
ist die Idee, dass man nach der Arbeit auch Ruhe und Erholung braucht - laut
Bibel - so alt wie die Menschheit. Denn nach sechs Tagen Arbeit machte
bekanntlich auch Gott Holidays – Holy Day! Einen heiligen Tag! Das leuchtete
sogar dem römischen Kaiser Konstantin ein, als er am 03.07.321 n.Chr. erklärte,
am Dies solis – am Tag der Sonne – sollen alle ruhen. Anders als in der
jüdischen Zählweise fiel damit der Feiertag auf den ersten Tag der neuen Woche,
was der Tag der Auferstehung Jesu ist – ein holy day. Zu heiligen Tagen „der
Ruhe und der seelischen Erhebung“ (Art. 140 GG) gehört – wie ich finde – immer
ein Segen. Deshalb bieten wir im Leubnitzer Kindergarten am 14.06., dem letzten
Freitag vor den Sommerferien allen Urlaubern eine Segnung an. Egal ob für Sie
allein oder als Zuspruch für die ganze Familie. Von 15-17 Uhr können Sie auf die
Goppelner Str. 4 kommen und sich einen Segen für Ihre Urlaubstage abholen. Es
grüßt Sie Ihr Pfarrer Tobias Hanitzsch
|
Georg-Palitzsch-Straße 2 in 01239 Dresden -
+49 /
351 / 28 411 49 -
E-Mail-Kontakt
-
Impressum
-
Datenschutz |