Evangelisch-Lutherisches Kirchspiel Dresden Süd
Kirchgemeinde Prohlis  

 

Urlaub

Haben Sie Ihren Chef schon um „urloup“ gebeten? Ganz bestimmt! Denn auf den Urlaub freut man sich doch schon lange! Man muss aber eben vorher seinen Vorgesetzten um „Erlaubnis“ bitten, damit man sich von der Arbeitsstelle entfernen darf. Das war schon so, als man noch Althochdeutsch sprach und daher stammt also das Wort Urlaub von Erlaubnis – urloup.
In der Antike kannte man zwar freie Tage, meist in Verbindung mit religiösen Festen, aber dass man eine Freistellung von der Arbeit beantragen konnte, gab es nicht. Dass man den eigenen Sklaven ruiniert, wenn man ihm nicht ausreichend Zeit für Erholung gibt, erkannte man schon auch, aber erst im Zeitalter der Industrialisierung 1848 forderten Karl Marx und Friedrich Engels für die Fabrikarbeiter mehr Rechte und freie Tage zur Erholung. Da verdiente man zwar nichts, aber man konnte mal durchatmen ohne den Job zu verlieren. Die ersten drei bezahlten Urlaubstage pro Jahr gab es 1903 im Tarifvertrag des Zentralverbandes deutscher Brauereiarbeiter in Stuttgart und Thüringen. Im Bundesurlaubsgesetz von 1963 steht, dass jeder Arbeiter 24 Tage Urlaubsanspruch hat. Da galt der Samstag aber noch als Arbeitstag. 1895 hatte man schon die gesetzliche Sonntagsruhe für Arbeiter eingeführt, nun wurde daraus ein ganzes Wochenende und der Urlaub wurde wieder um vier Tage gekürzt auf 20. Heute gibt es laut Sächsischer Urlaubsverordnung im Schnitt bei einer 5-Tage-Woche 28 Tage sogenannten Erholungsurlaub. Hinzukommen aber noch elf Fest- und Feiertage in Sachsen.
Es sind also erkämpfte und kostbare Tage und im Sommer fragen wohl die meisten von uns um „urloup“. Dabei ist die Idee, dass man nach der Arbeit auch Ruhe und Erholung braucht - laut Bibel - so alt wie die Menschheit. Denn nach sechs Tagen Arbeit machte bekanntlich auch Gott Holidays – Holy Day! Einen heiligen Tag! Das leuchtete sogar dem römischen Kaiser Konstantin ein, als er am 03.07.321 n.Chr. erklärte, am Dies solis – am Tag der Sonne – sollen alle ruhen. Anders als in der jüdischen Zählweise fiel damit der Feiertag auf den ersten Tag der neuen Woche, was der Tag der Auferstehung Jesu ist – ein holy day.
Zu heiligen Tagen „der Ruhe und der seelischen Erhebung“ (Art. 140 GG) gehört – wie ich finde – immer ein Segen. Deshalb bieten wir im Leubnitzer Kindergarten am 14.06., dem letzten Freitag vor den Sommerferien allen Urlaubern eine Segnung an. Egal ob für Sie allein oder als Zuspruch für die ganze Familie. Von 15-17 Uhr können Sie auf die Goppelner Str. 4 kommen und sich einen Segen für Ihre Urlaubstage abholen.
Es grüßt Sie Ihr
Pfarrer Tobias Hanitzsch

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